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GELDWÄSCHE UPDATE

Aktuelle Entwicklungen und Updates für effektive Präventionsmaßnahmen

Als Geldwäschebeauftragter ist es wichtig, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Geldwäscheprävention vertraut zu machen. Unsere Seminare zum Thema „Aktuelle Entwicklungen und Updates für effektive Präventionsmaßnahmen“ bieten dir eine fundierte und praxisorientierte Weiterbildung.

In unseren Seminaren lernst du die aktuellen Entwicklungen und Trends im Bereich der Geldwäscheprävention kennen und erfährst, wie du deine Präventionsmaßnahmen anpassen kannst, um den sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Wir vermitteln dir praxisnahe Strategien und Methoden, um eine erfolgreiche Umsetzung von Geldwäschepräventionsmaßnahmen in deinem Unternehmen sicherzustellen.

Mit unseren Seminaren zum Thema „Aktuelle Entwicklungen und Updates für effektive Präventionsmaßnahmen“ bleibst du auf dem neuesten Stand und bist bestens gerüstet, um deine Aufgabe als Geldwäschebeauftragter erfolgreich zu erfüllen und dein Unternehmen vor Finanzkriminalität zu schützen. Melde dich jetzt an und profitiere von unserer praxisorientierten Weiterbildung!


Geldwäscheprävention Update: 6. EU Geldwäscherichtlinie

6. EU Geldwäscherichtlinie – Änderungen im Überblick – Mit der 6. EU Richtlinie 2018/1673 vom 23. Oktober 2018 erfolgte eine weitere Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Hierzu werden 24 Erwägungsgründe für eine verbesserte Prävention gegen Geldwäsche, Terrorismusfinzierung und Proliferationsfinanzierung angeführt. Die Richtlinie ist bis zum 3. Dezember 2020 umzusetzen.

  • „Melden schützt Dich!“. Diese Aussage könnte künftig unter Umständen nur noch eingeschränkt gelten. Bei einer zuvor erstatteten Verdachtsmeldung kann dies ein Problem in der Praxis des Geldwäschebeauftragten werden. Die Haltefrist von drei Werktagen (§ 46 Abs. 1 GwG) ist abgelaufen und es liegt keine Einstellungsverfügung der FIU vor. Vertragliche Pflichten machen aber die Durchführung der Transaktion erforderlich. Nach der 6. EU Geldwäscherichtlinie können Mitgliedsstaaten (explizit) regeln, dass eine Handlung wegen Geldwäsche strafbar ist, wenn der Täter den Verdacht hatte oder ihm bekannt hätte sein müssen. (Art. 3 Abs. 2 der 6. EU Geldwäscherichtlinie).
  • Wenn der Täter Verpflichteter iSd. § 2 Abs. 1 GwG ist (Art. 6 Abs. 1 b) der 6. EU Geldwäscherichtlinie) gilt dies als straferhöhender Umstand im Sinne der 6. EU Geldwäscherichtlinie.

Geldwäscheprävention Update

Was ist die sektorspezifische Risikoanalyse Geldwäsche?

Aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 werden in dieser Sektoranalyse die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeit für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken untersucht.

Nach deutschem Recht wird zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Unter Berücksichtigung des risikobasierten Ansatzes konzentriert sich diese Risikoanalyse auf juristische Personen des privaten Rechts.

Das BMF kommt mit der sektorspezifischen Risikoanalyse zu folgendem Ergebnis: Es ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erkennbar.

Was ist die sektorale Risikoanalyse Geldwäsche?

Das BMI hat die sektorale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland veröffentlicht.

Die sektorale Risikoanalyse dient dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO) detailliert
zu untersuchen. Dadurch soll insbesondere das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor weiter geschärft werden. Des Weiteren werden zum Ende der Analyse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die sektorale Risikoanalyse folgt auf die erste deutsche Nationale Risikoanalyse, die im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Durch die Nationale Risikoanalyse wurde die Bedrohung, dass terroristische Organisationen Finanzierungsaktivitäten in Deutschland entfalten, mit mittel-hoch bewertet.


Steigende Anforderungen an die Geldwäscheprävention

verschärfte Anforderungen an die Geldwäscheprävention Aufgrund der steigenden Anzahl von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungsfällen müssen Unternehmen verstärkt Maßnahmen zur Prävention ergreifen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention ist für Unternehmen daher ein wesentlicher Bestandteil ihrer internen Kontrollprozesse. Daher müssen Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention stärker überwachen und ihre internen Kontrollprozesse anpassen.

Unternehmen müssen zum Beispiel eine Verpflichtung zur Identifizierung ihrer Kunden einhalten. Dies kann durch die Verwendung von Kundenidentifikationsprogrammen oder durch die Überprüfung von Dokumenten wie Pass, Ausweis usw. erfolgen. Darüber hinaus müssen Unternehmen auch Richtlinien und Verfahren zur Überwachung und Meldung von Transaktionen haben, die als verdächtig eingestuft werden können. Diese Richtlinien sollten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen. Unternehmen müssen außerdem sicherstellen, dass sie alle relevanten Gesetze und Vorschriften befolgen, die unter anderem den Umgang mit Informationen über ihre Kunden und Transaktionen regeln. Schließlich sollten Unternehmen auch darauf achten, dass sie ein angemessenes Risikomanagement betreiben und sich mit der gesetzlichen Bestimmung zur Geldwäscheprävention auskennen. Auf diese Weise können sie das Risiko eines Geldwäschemanagements erheblich reduzieren.

Interne Sicherungsmaßnahmen sind ein wichtiges Element des Geldwäschepräventionskonzepts. Sie sollen Unternehmen dabei helfen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention sicherzustellen. Unternehmen müssen laut §10 GwG ein internes Kontrollsystem einrichten, das auf den Kunden, den Anwendungsbereich und den Zweck ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Dieses Kontrollsystem sollte betriebliche Richtlinien und Verfahren zu Risikomanagement, Kundenidentifizierung, Überwachung und Berichterstattung enthalten.

Darüber hinaus sollte es den Unternehmen auch ermöglichen, ihre Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention zu informieren und sie in die Einhaltung dieser Bestimmungen einzubeziehen. Unternehmen müssen auch sicherstellen, dass ihr Kontrollsystem regelßig überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird. Auf diese Weise nnen sie sicherstellen, dass sie den Anforderungen an die Geldwäschepvention gerecht werden.


Warum ist Risikomanagement so wichtig?

Es ist leicht, über Risikomanagement zu sprechen und seine Wichtigkeit zu verstehen, aber die Umsetzung ist nicht immer so einfach. Um die Einführung eines Risikomanagements in Dein Unternehmen zu vereinfachen, gibt es ein paar einfache Tipps, die Dir helfen können.

Einige davon sind RisikomanagementanalysenRisikobewertungenRisikominderungRisikokontrolle und Risikokommunikation.

Indem Du diese einfachen Tipps befolgst, kannst Du ein effektives Risikomanagement in Deinem Unternehmen implementieren.

Zuerst solltest du ein Risikomanagementteam bilden, das für die Implementierung und Überwachung des Risikomanagements verantwortlich ist.

Dann musst Du die Risiken in Deinem Unternehmen identifizieren und analysieren, um ein vollständiges Verständnis darüber zu erhalten.

Anschließend kannst Du die Risiken bewerten und beurteilen, um zu entscheiden, welche Risiken minimiert werden müssen.

Du kannst auch Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen, um ein angemessenes Niveau an Risikokontrolle zu erreichen.

Schließlich musst Du eine Kommunikationsstrategie entwickeln, um sicherzustellen, dass alle relevanten Parteien über die Risikomanagementmaßnahmen informiert sind.

Diese einfachen Tipps machen das Risikomanagement leicht und helfen Dir beim Aufbau eines effektiven Risikomanagementplans.