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BETRUGSPRÄVENTION

Schütze dein Unternehmen vor Betrug: Erfolgreiche Strategien und bewährte Praktiken in der Betrugsprävention

Betrug kann für Unternehmen schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter finanzielle Verluste, rechtliche Konsequenzen und Schäden des Rufes. In einer immer vernetzteren Welt ist es wichtiger denn je, effektive Strategien zur Betrugsprävention zu entwickeln und umzusetzen.

Unsere praxisorientierten Seminare bieten dir die Möglichkeit, bewährte Praktiken und erfolgreiche Strategien in der Betrugsprävention zu erlernen. Wir arbeiten mit erfahrenen Experten zusammen, die dir ihr fundiertes Wissen und ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung stellen.

In unseren Seminaren wirst du lernen, Betrug effektiv zu erkennen und zu verhindern. Wir werden dir helfen, dein Unternehmen gegen eine Vielzahl von Betrugsszenarien abzusichern, von Finanzbetrug über Korruption bis hin zu Cyberkriminalität.

Dank unseres praxisorientierten Ansatzes wirst du in der Lage sein, das Erlernte sofort in die Tat umzusetzen und deinem Unternehmen einen echten Mehrwert zu bieten. Unsere Seminare bieten dir auch die Möglichkeit, dich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und von deren Erfahrungen zu profitieren.

Melde dich noch heute an und investiere in die Sicherheit deines Unternehmens. Unsere Seminare zum Thema „Betrugsprävention“ werden dir das Wissen und die Werkzeuge geben, die du brauchst, um Betrug effektiv zu verhindern und dein Unternehmen zu schützen.

Anti-Fraud Management

Seminar L06
  • Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management
  • Interne Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität
  • Ermittlungs- und Strafverfahren: Ablauf in der Praxis

Anti Financial Crime Officer

Lehrgang Z22

1. Tag: Dein Unternehmen vor Fraud schützen, Ermittlungs- und Strafverfahren in der Praxis

2. Tag: KYC Sorgfaltspflichten und Updates im Geldwäschegesetz


Neu bestellt als Betrugsbeauftragter?

Zentrales Motiv der Betrugsprävention ist dabei ein risikobasierter Ansatz: Nicht alle Unternehmen benötigen die gleiche Risikovorsorge, um sich vor sonstigen strafbaren Handlungen zu schützen. Die gesetzlichen Anforderungen richten sich daher nach den jeweiligen Risiken.

Nach § 25h KWG müssen die Verpflichteten über ein wirksames Risikomanagement verfügen. Dieses umfasst eine Risikoanalyse nach § 25h KWG und interne Sicherungsmaßnahmen.
Wirksam ist ein Risikomanagement, wenn es die gesamte Geschäftstätigkeit des Verpflichteten einbezieht, die sich daraus ergebenden einzelnen Risiken nachvollziehbar berücksichtigt und die daraus abgeleiteten internen Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf diese Risiken als angemessen anzusehen sind.

Mit Seminare Fraud Officer informieren wir dich über aktuelle Entwicklungen von Korruptionsstraftaten und sonstigen strafbaren Handlungen. Wir machen dich vertraut mit Maßnahmen zur Risikominimierung. Du erlernst die notwendigen Skills,  Prüfungsansätze und Prüfmethoden, um Risiken treffsicher einordnen zu können und Schlüsselkontrollen als Präventionmaßnahme anzuwenden.

Betrugsprävention

Kann die Strafanzeige eine Verdachtsmeldung nach § 43 GwG ersetzen?

Aktuelles OLG Urteil zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen § 43 GwG  Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte vermeiden! Urteil des OLG Frankfurt erlässt 5 aktuelle Leitsätze zur Unverzüglichkeit bei Verdachtsmeldungen sowie den Sorgfaltspflichten als Geldwäsche-Beauftragter. Einen Überblick zum Urteil des OLG Frankfurt findest Du direkt in unserem Informationsblog „Bußgelder gegen Geldwäschebeauftragte bei Pflichtverletzung“ oder in Seminare Geldwäsche-Beauftragter.

  • Die Meldepflicht gemäß § 43 Abs. 1 GwG stellt laut Gesetzesbegründung eine gewerberechtliche Pflicht dar. Im Gegensatz zur Strafanzeige gemäß § 158 StPO unterliegt sie wie sonstige gewerberechtliche Meldepflichten einem Formzwang.
  • Die Pflicht zur Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG bedeutet gerade nicht, dass in Bezug auf den zugrundeliegenden Sachverhalt auch eine Pflicht zur Anzeige einer Tat nach § 261 Abs. 9 StGB besteht (§ 43 Abs. 4 GwG). Eine Anzeigepflicht im Sinne des StGB besteht ausschließlich zu den dort in § 138 StGB genannten Tatbeständen unter den dort genannten Voraussetzungen.
  • Bei (Verdachts-)Meldungen nach §§ 43, 44 handelt es sich nicht um Strafanzeigen gemäß § 158 Abs. 1 StPO (vgl. ua BT-Drs. 17/6804, S. 35, noch zu § 11 Abs. 1 GwG-alt; BT-Drs. 18/11928, S. 40).

Eine trennscharfe Abgrenzung erfolgte durch den Gesetzgeber nicht. Es wurden primär der abweichende Verdachtsgrad und der nur im Zusammenhang mit den Meldungen nach dem GwG bestehende Formzwang als Argumente gegen die rechtliche Einstufung als Strafanzeige in der Gesetzesbegründung genannt.

Weitere Erläuterungen findest Du in unserem Informationsblog Verdachtsmeldung und Strafanzeige? und Seminare Geldwäsche-Beauftragter. Du erhältst einen Umsetzungs-Leitfaden zu den verschärften Haftungsregelungen der 6. EU Geldwäscherichtlinie mit Seminare Geldwäsche-Beauftragter.


Risiken effektiv managen

1. Identifiziere deine Risiken

Ein wichtiger Teil des Risikomanagements besteht darin, potenzielle Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies kann mithilfe einer Risikoanalyse erfolgen, die als strategische Entscheidungsgrundlage für künftige Entscheidungen dienen soll.

Eine solche Analyse hilft dir, auf frühe Warnsignale zu reagieren und Probleme bei der Umsetzung von Projekten oder in der Produktion zu vermeiden. Die Risikoanalyse sollte eine Überprüfung aller möglichen Risiken enthalten, die dein Unternehmen bedrohen könnten. Dazu gehören unter anderem finanzielle Risiken (z.B. Wechselkurse oder Zinsänderungen), technologische Risiken (z.B. Systemausfälle) sowie politische und regulatorische Risiken (z.B. Verschärfung von Gesetzen).

Es ist wichtig, alle Arten von Risiken zu identifizieren, da es schwierig sein kann, sie im Voraus vorherzusagen und vorzubeugen. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass jeder Mitarbeiter weiß, welche Risiken sein Unternehmen betreffen und wie man mit ihnen umgeht.

2. Bewerte deine Risiken

Sobald du deine potenziellen Gefahrenquellen identifiziert hast, musst du sie priorisieren, um entscheiden zu können, welches Problem als erstes angegangen werden muss und welches am wichtigsten ist.

Da die Priorität jedes einzelnen Problems von Unternehmen zu Unternehmen variieren kann, empfiehlt es sich auch eine qualitative Bewertung der verschiedenen Risikofaktoren vorzunehmen. Hierbei bewertet man die Schwere des Problems und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens auf einer Skala.

Auf diese Weise kannst du feststellen welche Probleme dringend angegangen werden müssen und wo du eventuell Kosten sparen kannst indem du geringere Prioritäten herunterschaltest oder sogar ignorierst. Einmal identifiziert kannst du dann mit den notwendigen Maßnahmen beginnen, um dein Unternehmen gegen diese potenziell schädlichen Ereignisse abzusichern.

3. Minimiere oder beseitige deine Risiken

Ein wichtiges Element des Risikomanagements ist auch die Bestimmung der richtigen Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung von Risiken. Dies bedeutet nicht notwendigerweise, dass du jedes Risiko eliminieren musst – oft ist es besser, ein bestimmtes Risiko in Kauf zu nehmen, anstatt unnötige Kosten oder Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen. Wenn du also entscheiden musst, ob du ein bestimmtes Risiko eingehst oder nicht, solltest du dich fragen: Was ist die Alternative? Welche Konsequenzen hätte diese Entscheidung? Wie kann ich dieses Risiko am besten minimieren oder beseitigen?

Beispielsweise kannst du proaktive Schritte unternehmen, um finanzielle oder technologische Risiken zu verringern – etwa indem du spezielle Software installierst oder Vertragsklauseln hinzufügst – oder reaktive Strategien verfolgst, um den Schaden bei plötzlichen Veränderung der Rahmenbedingung auf ein Minimum zu begrenzen – etwa indem du Notfallpläne erstellst oder externe Berater einschaltest etc.

4. Überwache und überprüfe deine Risiken

Wenn du deine Risiken effektiv managen möchtest, ist es wichtig, dass du sie regelmäßig überwachst und überprüfst. Dies ermöglicht es dir, rechtzeitig Maßnahmen zur Korrektur von Risiken zu ergreifen. Auch die Integration von Risikomanagement in dein Unternehmen kann dir dabei helfen, Risiken besser in den Griff zu bekommen.

Letztlich ist das effektive Management von Risiken eine Kombination aus Prävention (regelmäßige Überprüfung von Projekten), Präparation (Erstellung von Notfallplänen) und Reaktion (Umsetzung notwendiger Schritte im Falle eines schlechten Ergebnisses).


Verstehe die Regeln zu Know Your Customer

Wir leben in einer Welt, in der Kundendaten immer wertvoller werden, und die Unternehmen versuchen ständig, mehr davon zu sammeln. Daher ist es für Unternehmen wichtig zu wissen, wer ihre Kunden sind, und hier kommen die „Know Your Customer“-Regeln (KYC) ins Spiel. KYC ist eine Reihe von Vorschriften, die Unternehmen einhalten müssen, um die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu überprüfen.

Als Teil der Customer Due Diligence (CDD) gemäß § 10 GwG müssen Verpflichtete nach § 2 GwG die Art und den Zweck von Kundenbeziehungen verstehen, um ein Kundenrisikoprofil bestimmen zu können.

Der CDD-Ansatz muß auch das Screening sowie die kontinuierliche Überwachung von SIPs umfassen. Dies erfolgt mit einer Liste von Profilen zu Personen oder juristischen Personen mit besonderem Interesse, da diese aufgrund einer aktuellen oder historischen Beteiligung an Straftaten ein erhöhtes Risiko darstellen können.

Derzeit gibt keine offiziellen Listen zu SIPs. Die Erstellung und Überwachung der SIP-Profile liegt im Ermessen des Verpflichteten.

Die „Know Your Customer“-Regeln (KYC) sind eine Reihe von Vorschriften, die Unternehmen verpflichten, Informationen über ihre Kunden zu sammeln, zu überprüfen und zu speichern. Ziel dieser Vorschriften ist es, Unternehmen vor betrügerischen Aktivitäten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen kriminellen Aktivitäten zu schützen. Neben der Überprüfung der Kundenidentität verpflichten die KYC-Vorschriften die Unternehmen auch dazu, die Transaktionen ihrer Kunden zu überwachen und geeignete Schritte zu unternehmen, wenn verdächtige Aktivitäten entdeckt werden.

Im Zusammenhang mit den KYC-Vorschriften ist vor allem das Konzept der „Special Person of Interest“ (SIP) zu verstehen. Ein SIP ist ein Kunde, bei dem ein höheres Risiko besteht, dass er in betrügerische Aktivitäten verwickelt ist, und daher müssen Unternehmen im Umgang mit diesen Kunden besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Was ist eine besondere Person von Interesse (SIP)?

Ein Special Interest Person (SIP)-Profil ist eine Person, die mutmaßlich an einer kriminellen Aktivität beteiligt war, die unter eine der folgenden sechs Kategorien fällt:

  • Korruption
  • Finanzkriminalität
  • Menschenhandel und Schleusung von Migranten
  • Organisiertes Verbrechen
  • Terror
  • Steuerkriminalität

Am besten werden SIP-Profile nur dann erstellt, wenn die verwendete Quelle eine strafrechtliche Ermittlung (in der Regel ab der Festnahme) meldet und die mutmaßliche Straftat, mit Ausnahme von Terror- und Menschenhandelsfällen, einen monetären Schwellenwert überschreitet. Dies ist vom Verpflichteten zu definieren.

Unternehmen müssen im Umgang mit diesen Personen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, da die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich auf betrügerische Aktivitäten einlassen, höher ist.

Um einen SIP zu identifizieren, müssen Unternehmen eine Kombination von Datenquellen nutzen, darunter öffentliche Aufzeichnungen, Nachrichtenartikel und andere Formen von Informationen. Anhand dieser Informationen lässt sich feststellen, ob der Kunde ein höheres Risiko für betrügerische Aktivitäten aufweist.